St. Marien Hude Katholische Kirche in Hude

Navigationsmenüs (Bischöflich Münstersches Offizialat)

Der Kirchenausschuss

Geht es um die Sanierung des Glockenturmes oder soll ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden, dann ist der Kirchenausschuss gefragt. Der Kirchenausschuss verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinden und in den Kirchengemeinden, er ist für Verwaltungsaufgaben und die Immobilien zuständig, er ist Dienstgeber für alle Angestellten einer Kirchengemeinde und vertritt diese juristisch nach außen.
Die Aufgaben des Kirchenausschusses sind im Vermögensverwaltungsgesetz festgelegt.

Die wichtigsten Rechtsvorschriften und die Wahlordnung finden Sie hier:
https://www.offizialat-vechta.de/das_offi/staatl_recht_und_kirchenrecht/rechtsvorschriften/

Je nach Gemeindegröße gehören dem Gremium neben „geborenen Mitgliedern“ wie dem Pfarrer und einem Mitglied des Pfarreirates bis zu 14 gewählte Mitglieder an. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab dem 16. Lebensjahr, wählbar ab dem 18. Lebensjahr. Die Amtsperiode beträgt vier Jahre. Personen, die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehen, können nicht gewählt werden.

Zusammensetzung des Kirchenausschusses St. Marien Hude

1. Pfarrer Dr. Clement Akinseloyin  (Vorsitzender des Kirchenausschusses)            

2. Silke Langer                                                                                                          

3. Stephanie Wessels   

4. Andreas Rose                                                                                                        

5. Andrea Geue  (stellv. Vorsitzende des Kirchenausschusses)                                      

6. Dorothea Ahlers   

7. Vinnemann, Veronika Maria  (Vertreterin des PR im Kirchenausschuss & Vertreterin des Kirchenausschusses im Pfarreirat)

8. Sieglinde Suhr (beratend als Rechnungsführerin St. Marien)                                  

9. Petra Ahrens (beratend als Leitung des Kindergartens St. Marien)